Privathaftpflichtversicherung - Selbst hilfsbereiten Menschen kann ein Malheur passieren

Privathaftpflichtversicherung von Finanzkompass Leipzig.

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Anderen Menschen zu helfen ist eine Tugend. Erweist man anderen eine Gefälligkeit und kommt es dabei dazu, dass eine oder mehrere Personen geschädigt werden, dann kann das schnell für den Helfer zu einem Problem werden, wenn kein passender Versicherungsschutz, wie eine Privathaftpflichtversicherung vorliegt.

In Deutschland muss i.d.R. jeder, der anderen einen Schaden zufügt, auch dafür aufkommen. Als Ausnahme gelten Schäden, die man anderen Personen im Zusammenhang mit unentgeltlichen Gefälligkeiten zufügt. Der Schadenverursacher ist dann nicht prinzipiell vom Gesetzgeber zum Schadenersatz  verpflichtet. Mit einer Privathaftpflichtversicherung, auch Privathaftpflicht-Police genannt, wird verhindert, dass im Schadensfall der Geschädigte nicht auf dem Schaden sitzen bleibt oder der Verursacher aus moralischen Bedenken den Schaden aus eigener Tasche bezahlt. Im Falle eines Schadens bietet die private Haftpflichtversicherung auch existenziellen Schutz.

Wer eine andere Person mit Vorsatz oder auch nur versehentlich schädigt, ist laut Paragraf 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zu Schadenersatzleistungen verpflichtet. Es gibt nur wenige Ausnahmen von diesen gesetzlichen Regelungen.

Als eine Ausnahme gelten Schäden, die im Rahmen einer unentgeltlichen Gefälligkeit fahrlässig verursacht wurden. Das trifft zu, wenn einem Bekannten unentgeltlich beim Umzug geholfen wird und der Fernseher versehentlich fallen gelassen wird. Der Verursacher des Schadens muss in diesem Fall nicht für den Schaden aufkommen, der von ihm verursacht wurde.

Privathaftpflichtversicherung - Nachteil nicht nur für den Geschädigten

Auch wenn diese Regelung zunächst als positive gewertet wird, kann ein verursachter Schaden für den Helfenden schnell zum Problem werden. Wir während einer Gefälligkeit fahrlässig ein Schaden verursacht, geht der Geschädigte entsprechend der Gesetzlage leer aus.

Somit sind Streitigkeiten zwischen den Beteiligten oftmals die Regel. Nicht wenige der Helfenden fühlen sich moralisch verpflichtet, den entstandenen Schaden selbst zu ersetzen. Auch wenn ihnen klar ist, dass sie aus rechtlicher Sicht, nicht dazu verpflichtet sind.

Kommt es durch den Helfenden zu einem Schaden, der sehr hoch ausfällt, weil der Geschädigte durch den Schaden so verletzt wurde, dass es sogar zu erhebliche Einbußen beim Einkommen kommt, so ist der Schadenverursacher meist kaum in der Lage, den Schaden aus eigener Tasche zu begleichen.

Wann der Verursacher trotz Gefälligkeit haften muss

Ist bei der Hilfeleistung zu einem Brand- oder Leitungswasserschaden beim Geschädigten gekommen, dann kann auch die Gebäude- oder Hausratsversicherung des Geschädigten zunächst für den Schaden aufkommen.

Aber der Versicherer kann unter bestimmten Bedingungen vom Verursacher des Schadens rechtmäßig Regress verlangen. Das belegt ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az.: 9 U 26/15) belegt.

Prinzipiell ist es möglich, dass auch der Geschädigte vom Verursacher Schadenersatz einfordert, auch wenn der Schaden bei einer Gefälligkeit aufgetreten ist, aber als grob fahrlässig oder vorsätzlich eingestuft wurde. Das belegen Gerichtsurteile.

Absicherung für Schädiger und Geschädigte

Wer sich vor Schadenersatzforderungen für Schäden, die er bei anderen verursacht hat, absichern möchte und auch sicher sein will, dass diese Schäden beglichen werden, ist mit einer Privathaftpflichtversicherung gut beraten.

Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen (Deckungssummen) die verursachten Schäden, wenn der in der Privathaftpflicht-Police versicherte Verursacher des Schadens rechtlich dafür haften muss.

Wenn in der privaten Haftpflichtversicherung-Police Gefälligkeitsschäden mitversichert sind, zahlt der Versicherer aber auch für Schäden, die der Versicherte während einer unentgeltlichen Gefälligkeit fahrlässig oder auch grob fahrlässig verursacht hat, auch wenn er rechtlich eigentlich nicht zum Schadenersatz verpflichtet wäre.

Die unabhängigen Versicherungsmakler Leipzig von Finanzkompass prüfen, ob bei einer bestehenden Privathaftpflicht-Police solche Gefälligkeitsschäden mitversichert sind oder ob Schäden dieser Art zusätzlich mitversichert werden können.

 

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