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Über die gesetzliche Unfallversicherung sind einige Unfälle, bei denen Kinder beteiligt sind und zu Schaden kommen, abgesichert. Aber nicht jeder Unfall ist gesetzlich versichert. Auch wenn die gesetzliche Unfallversicherung für Kinder die finanziellen Folgen trägt, ist das noch kein Garant für eine ausreichende finanzielle Absicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet bei vielen Unfällen von Kindern nicht und wenn, dann reichen die Leistungen nicht aus, um das Kind im Schadensfall bzw. nach einer unfallbedingten Invalidität ausreichend abzusichern. Durch die gesetzlichen Unfallversicherung für Kinder sind diese bei Unfällen im Kindergarten, in der Krippe, im Hort, in der Kindertagesstätte, in der Schule und Hochschule sowie auf dem Hin- und Rückweg versichert. Kinder sind nur durch eine private Unfallversicherung für Kinder finanziell vollständig abgesichert. So auch beim Besuch eines Freizeitparks und Indoorspielplatzes.
So fällt ein Großteil der Unfälle in der Freizeit nicht unter den gesetzlichen Unfallschutz. Rein statistisch kommt es in der Freizeit zu den meisten Unfällen. Das ist zu Hause, beim Spielen und auch Einkaufen oder bei Freuden zu Hause.
Verlässt ein Schüler oder eine Schülerin zum Einkaufen beim Discounter den direkten Schulweg, dann greift bei einem Unfall der gesetzliche Unfallschutz für Kinder nicht mehr. Das ist nur über eine private Unfallversicherung für Kinder gewährleistet.
Die Höhe der gesetzlichen Unfallrente …
Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) soll damit eine allgemeine Schulbildung sowie eine angemessene Berufs- oder Erwerbstätigkeit ermöglicht werden.
Dazu werden von der gesetzlichen Unfallversicherung für Kinder werden die Kosten für notwendige medizinische Behandlungen und Reha Sport getragen. So soll sichergestellt werden, dass das Kind nach dem Unfall wieder vollständig genesen kann.
Führt der versicherte Unfall jedoch zu dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen und kommt es langfristig zu eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 oder mehr Prozent, erhält das Kind eine Verletztenrente.
Die Rentenhöhe für das Kind orientiert sich aber nicht an dem tatsächlichen Bedarf. Bei Kindern und Jugendlichen wird die Rentenhöhe unter anderem gemäß den Paragrafen 56 und 85 SGB VII (Siebte Sozialgesetzbuch) aus dem ermittelten unfallbedingten Grad der Erwerbsminderung und einem gesetzlich festgelegten Jahresarbeits-Verdienstes (JAV) abgeleitet.
… hängt unter anderem vom Alter des verunfallten Kindes ab
Der JAV ist von der aktuellen Bezugsgröße(Link ist extern) und vom Alter des Kindes abhängig. Die monatliche Bezugsgröße für 2021 liegt in den alten Bundesländern bei 3.290,00 Euro (39.480,00 Euro im Jahr) und in den neuen Ländern bei 3.115,00 Euro (37.380,00 Euro im Jahr).
Gemäß der Vorgaben des Paragrafen 85 SGB VII für die gesetzliche Unfallversicherung für Kinder errechnet sich der JAV für Kinder unter sechs Jahren aus 25 Prozent der Bezugsgröße und für Sechs- bis 14-Jährige aus 33,33 Prozent der Bezugsgröße.
Bei Jugendlichen zwischen 15- bis 17 Jahren gilt ein Mindest-JAV von wenigstens 40 Prozent der Bezugsgröße. Ab einem Alter von 18 Jahren liegt der vorgegebene Mindest-JAV bei 60 Prozent der Bezugsgröße.
Liegt einen 100-prozentigen Erwerbsunfähigkeit vor, ergibt sich die Höhe der Vollrente der gesetzlichen Unfallversicherung für Kinder aus maximal zwei Drittel des JAV. Eine Übersicht der möglichen Verletztenrenten gestaffelt nach Alter und Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) für Kinder und Jugendliche in West- und Ostdeutschland im PDF-Format ist auf der Website des DGUV zu finden.
Liegt bei einem verunfallten Kind eine Erwerbsminderung von mindestens 20 Prozent und weniger als 100 Prozent, erhält das Kind Teilrente. Die Teilrente ergibt sich aus dem Grad der Erwerbsminderung und der Vollrente.
Beispiele der gesetzlichen Unfallrentenhöhe
Ein Kind unter sechs Jahren erhält bei 100 Prozent Erwerbsminderung maximal eine monatliche gesetzliche Unfallrente von aktuell 548,33 Euro in Westdeutschland und 519,17 Euro im Osten Deutschlands.
Bei einem Kind im Alter von sechs- bis 14 Jahren beläuft sich die Vollrente im Westen auf 731,11 Euro und im Osten auf 692,22 Euro. Bei 15- bis 18-jährigen Jugendlichen liegt die Vollrente im Westen bei 877,33 Euro und im Osten bei 830,67 Euro, falls der verunglückte Jugendliche nicht schon einen Jahresverdienst hatte, der über der Mindest-JAV liegt.
Ist ein 17-Jähriger nicht zu 100, sondern zu 50 Prozent erwerbsgemindert, liegt die Verletztenrente in den alten Bundesländern bei 438,67 Euro. Junge Menschen ab 18 Jahre können, sofern ihr bisheriges Einkommen nicht über dem Mindest-JAV lag, mit einer Vollrente von 1.316,00 Euro in den alten Bundesländern und mit 1.246,00 Euro in den neuen Bundesländern rechnen.
Kommt es während der Berufsausbildung zu einem versicherten Arbeits- oder Wegeunfall, sind es maximal 1.645,00 Euro in den alten und 1.557,50 Euro in den neuen Bundesländern, wenn das bisherige Einkommen vor dem Unfall geringer als der Mindest-JAV war.
Änderung ab 2021
Laut einer aktuellen Änderung des Siebten Sozialgesetzbuches, die ab 2021 gültig ist, steigt die Verletztenrente ab dem 25. und 30. Lebensjahr, wenn sich der Unfall vor dem 30. Lebensjahr ereignete hat und wenn das Einkommen des Betroffenen damals unter der Mindest-JAV lag.
Aktuell werden 2.193,33 Euro in den alten Bundesländern und 2.076,67 in den neuen Bundesländern für Betroffene ohne abgeschlossene Hochschul- oder Fachhochschulreife gewährt. Bei Vorliegen von Abitur oder Fachabitur werden 2.632,00 Euro in West- und 2.492,00 Euro in Ostdeutschland gezahlt.
Zur Erinnerung: Das Bruttoeinkommen eines rentenversicherten Arbeitnehmers ist im Durchschnitt wesentlich höher. Laut den vorläufigen Daten der Deutschen Rentenversicherung beträgt das aktuell in Westdeutschland monatlich 3.462 Euro und im Osten sind das bei 3.278 Euro pro Monat.
Private Unfallversicherung für Kinder
Die gesetzliche Unfallversicherung gewährleistet bei einem Unfall keinen ausreichenden Schutz für Kinder. Die Absicherungslücken lassen sich jedoch mit spezifischen Versicherungslösungen wie die private Unfallversicherung für Kinder schließen.
Die private Unfallversicherung für Kinder garantiert einen weltweiten Schutz rund um die Uhr. Und das auch bei Unfällen in der Freizeit. So auch im Indoorspielplatz oder im Freizeitpark.
Im Gegensatz zu einer gesetzlichen Unfallversicherung für Kinder können bei einer privaten Unfallversicherung für Kinder oder Unfallpolice für Kinder die Versicherungsleistungen wie eine vereinbarte Kapitalsumme und/oder Rentenzahlung bei Invalidität in einer gewünschten Höhe vereinbart werden.
So kann garantiert werden, dass ein Kind trotz der dauerhaften Erwerbsunfähigkeit durch den Unfall auch im Erwachsenenalter ein ausreichend hohes Einkommen hat. Zusätzlich können weitere Leistungen wie Bergungs- und Suchkosten, bei Aufenthalt im Krankenhaus ein Tagegeld oder die Kosten für kosmetische Operationen in die Unfallpolice für Kinder bzw. private Unfallversicherung für Kinder abgeschlossen werden.
Es ist auch möglich, dass Kinder über eine Invaliditäts-Versicherung bei Krankheiten finanziell gesichert sind. Die Versicherung leistet nicht nur bei Unfall, sondern auch bei Krankheit.
Die Invaliditätsrente und/oder eine Kapitalsumme wird gewährt, wenn das versicherte Kind durch einen Unfall oder auch durch eine Krankheit einen dauerhaften Gesundheitsschaden erleidet.
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