Kfz-Versicherung wechseln: Frist endet am 30. November 2026

VW Tiguan von hinten auf der Fahrspur vor dem Neuen Rathaus in Leipzig
Blick auf das Neue Rathaus und die Propsteikirche in Leipzig. Der VW Tiguan fährt in Fahrtrichtung zum Rathaus.

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Wer die Kfz-Versicherung zum 1. Januar 2027 wechseln will, muss die Kündigung in der Regel bis zum 30. November 2026 beim Versicherer haben. Es zählt der Eingang, nicht der Poststempel. Danach bleibt oft das Sonderkündigungsrecht, wenn der Beitrag steigt, ohne dass der Schutz entsprechend wächst.

Stand: 25. Oktober 2026. Bis zum Stichtag bleiben 36 Tage. Der 30. November 2026 ist ein Montag. Die Regeln gelten bundesweit, auch in Halle (Saale) und Leipzig.

Wann muss die Kündigung eingehen?

Die meisten Autoversicherungen laufen ein Jahr und verlängern sich, wenn niemand kündigt. Endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember, muss die Kündigung einen Monat vorher beim Versicherer sein, also am 30. November. Die Frist steht so auch bei der Verbraucherzentrale. Das Gesetz lässt für die Kündigungsfrist einen bis drei Monate zu (§ 11 Absatz 3 VVG). Bei der Kfz-Versicherung ist ein Monat üblich.

Nicht jeder Vertrag endet am 31. Dezember. Manche Versicherer lassen das Versicherungsjahr an dem Tag beginnen, an dem das Auto angemeldet wurde. Wer den Vertrag zum Beispiel am 1. Oktober geschlossen hat, kann zum 30. September kündigen, nicht zum 31. Dezember. Das Ende steht in der Police.

Ob Brief, E-Mail oder das Kundenportal genügt, ergibt sich aus dem Vertrag. Die Kündigung muss ankommen. Ein Brief, der am 30. November erst abgeschickt wird, ist in der Regel zu spät.

Wege aus der Kfz-Versicherung
Anlass Frist Wirkung
Ordentliche Kündigung, Versicherungsjahr endet am 31. Dezember Eingang bis 30. November 2026 Vertrag endet am 31. Dezember 2026
Prämienerhöhung ohne entsprechenden Mehrschutz Ein Monat nach Zugang der Mitteilung Frühestens zu dem Tag, an dem die Erhöhung gilt
Anderes Versicherungsjahr In der Regel ein Monat vor dem Ablauf Ende zum Schluss dieses Versicherungsjahres

Wann gilt das Sonderkündigungsrecht?

Steigt die Prämie aufgrund einer Anpassungsklausel, ohne dass der Versicherungsschutz entsprechend zunimmt, kann der Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung gekündigt werden. Die Kündigung wirkt frühestens zu dem Zeitpunkt, an dem die Erhöhung gilt (§ 40 VVG). Der Versicherer muss auf dieses Recht hinweisen. Die Mitteilung muss spätestens einen Monat vor der Erhöhung zugehen.

Eine neue Typklasse oder Regionalklasse löst das Recht nicht für sich aus. Es kommt darauf an, ob der Beitrag dadurch insgesamt steigt. Eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse nach einem selbst verursachten Schaden ist etwas anderes: Sie allein begründet das Sonderkündigungsrecht nicht. Die ordentliche Kündigung zum Ablauf bleibt davon unberührt.

Die Monatsfrist beginnt mit der Mitteilung über die Erhöhung, nicht erst mit einer späteren Rechnung. Kommt der Hinweis am 20. November und die Rechnung erst im Dezember, läuft die Frist ab dem 20. November. Der Stichtag 30. November begrenzt dieses Recht nicht.

In der Beitragsinformation steht häufig ein Vergleichsbeitrag. Er zeigt, was der Schutz mit der neuen Schadenfreiheitsklasse ohne die Preisanpassung kosten würde. Liegt der verlangte Beitrag darüber, kann eine verdeckte Erhöhung vorliegen.

Was ändern Regionalklasse und Typklasse 2027?

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat die Regionalklassen am 9. September 2026 neu berechnet, die Typklassen am 30. September 2026. Beide Statistiken sind für die Versicherer unverbindlich. Sie können für Neuverträge sofort und für bestehende Verträge ab dem nächsten Versicherungsjahr genutzt werden. Eine bessere Klasse senkt den Beitrag nicht von allein. Fahrleistung, Schadenfreiheit und die Reparaturkosten wirken mit. Diese Kosten steigen nach Angabe des GDV seit Jahren stärker als die allgemeine Inflation.

In der Kfz-Haftpflicht ändert sich die Regionalklasse für fast zehn Millionen Autofahrende. 5,2 Millionen aus 63 Zulassungsbezirken werden besser eingestuft, 4,8 Millionen aus 46 Bezirken höher. In 304 Bezirken mit mehr als 32 Millionen Fahrzeugen bleibt die Klasse gleich. Bei Voll- und Teilkasko behalten rund 33 Millionen die bisherige Regionalklasse. Für jeweils rund 2,4 Millionen ergibt sich eine höhere oder eine niedrigere Einstufung.

Das Diagramm zeigt nur die Autofahrenden, deren Haftpflicht-Regionalklasse sich ändert. Der längere Balken steht für 5,2 Millionen. Mehr als 32 Millionen mit unveränderter Klasse sind nicht eingezeichnet.

Besser eingestuft: 5,2 Millionen

 

Höher eingestuft: 4,8 Millionen

 

Die Typklasse bewertet das Automodell, nicht die persönliche Fahrweise. Grundlage sind die Schadenbilanzen 2023 bis 2025 von rund 33.000 Modellen. In der Haftpflicht steigen rund 7,4 Millionen Autofahrende in eine höhere Typklasse, rund 5,1 Millionen in eine niedrigere. Für fast 30 Millionen, das sind 71 Prozent, bleibt die Einstufung gleich. In der Haftpflicht gibt es die Klassen 10 bis 25, in der Vollkasko 10 bis 34 und in der Teilkasko 10 bis 33.

Auch hier fehlen die fast 30 Millionen ohne Änderung. Der längere Balken steht für 7,4 Millionen.

Höhere Typklasse: 7,4 Millionen

 

Niedrigere Typklasse: 5,1 Millionen

 

Entscheidend ist der Zulassungsbezirk des Halters, nicht die Straße, auf der ein Unfall passiert. In Sachsen gibt es 2027 nach Angabe des GDV ausschließlich bessere Einstufungen. Rund 270.000 Autofahrende in Meißen und im Leipziger Land rutschen in der Haftpflicht eine Klasse nach unten. In der Vollkasko sinkt die Klasse für mehr als 315.000 Versicherte in vier Bezirken. Die Teilkasko bleibt in Sachsen unverändert.

Regionalklassen 2027 in Halle, Leipzig und dem Umland
Zulassungsbezirk Haftpflicht Vollkasko Teilkasko
Halle (Saale) 7, unverändert 3, unverändert 7, unverändert
Saalekreis 3, eine Klasse besser 3, unverändert 9, unverändert
Leipzig (Stadt) 7, unverändert 6, unverändert 8, unverändert
Leipziger Land 3, eine Klasse besser 4, eine Klasse besser 10, unverändert
Nordsachsen 3, unverändert 3, unverändert 10, unverändert
Meißen 4, eine Klasse besser 2, unverändert 7, unverändert

In der Haftpflicht entspricht der Bundesdurchschnitt der Regionalklasse 6. Halle und Leipzig (Stadt) liegen mit Klasse 7 darüber. Ob der eigene Beitrag sinkt, zeigt erst die neue Rechnung. Die Klassen für das eigene Auto nennt die Übersicht zum Wechsel 2027 bei Finanzkompass.

Was sollte der neue Vertrag enthalten?

Pflicht ist nur die Kfz-Haftpflicht. Sie kommt für Schäden auf, die mit dem Auto bei anderen verursacht werden. Die gesetzliche Mindestsumme beträgt je Schadensfall 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,3 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden. Viele Tarife bieten eine höhere Pauschale, oft 50 oder 100 Millionen Euro. Bei teuren oder seltenen Modellen sollte vor der Kündigung geklärt sein, ob der neue Versicherer das Auto auch in der Kasko annimmt.

Was Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko tragen
Baustein Pflicht Typische Schäden
Haftpflicht Ja Personen-, Sach- und Vermögensschäden anderer
Teilkasko Nein Diebstahl, Glas, Brand, Wild, Sturm und Hagel, je nach Bedingung
Vollkasko Nein Zusätzlich selbst verursachte Unfallschäden und oft Vandalismus

Teilkasko ist nicht überall gleich. Manche Tarife versichern nur Haarwild, andere auch weitere Tiere. Marderbiss, Neupreisentschädigung und der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit stehen nicht in jedem Vertrag. Eine Werkstattbindung senkt oft den Beitrag und schränkt die Wahl der Werkstatt ein. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag ebenfalls, muss im Schadenfall aber zahlbar sein.

Die Schadenfreiheitsklasse wandert in der Regel zum neuen Versicherer. Ein Rabattschutz dagegen nicht. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass der neue Versicherer nach einem früheren Unfall meist doch zurückstuft, auch wenn der alte Vertrag wegen eines Rabattschutzes die bessere Klasse gezeigt hat. Lassen Sie sich die gemeldete Klasse schriftlich bestätigen. Wer weniger Kilometer angibt, als er fährt, riskiert nach einem Schaden eine Nachzahlung.

Den Vergleich von Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko beschreibt Finanzkompass bei der Autoversicherung. Geht der Streit später um eine Regulierung, ist die Rechtsschutzversicherung ein anderes Thema: Sie ersetzt keine Kasko, kann aber Anwalts- und Gerichtskosten tragen, wenn der Versicherer die Kostenübernahme zusagt.

In welcher Reihenfolge wechseln?

Zuerst den neuen Vertrag sichern, dann den alten kündigen. Der neue Schutz muss an dem Tag beginnen, an dem der alte endet. Für einen Wechsel zum Jahresende ist das der 1. Januar 2027. Kündigt jemand zuerst und lehnt der neue Versicherer den Antrag ab, fehlt die Haftpflicht. Ohne sie darf das Auto nicht gefahren werden.

Beim reinen Versichererwechsel zum Jahresende bleibt das Auto zugelassen. Eine neue elektronische Versicherungsbestätigung ist dafür in der Regel nicht nötig. Die braucht, wer das Auto anmeldet, ummeldet oder den Halter wechselt. Der neue Versicherer meldet den Schutz an die Zulassungsstelle.

Wer mit dem eigenen Versicherer zufrieden ist, kann dort nach einem anderen Tarif fragen. Ein Wechsel ist dann nicht zwingend. Die Beiträge der Gesellschaften liegen auseinander. Eine Ersparnis hängt vom Auto, vom Wohnort und vom Schadenverlauf ab. Sie ist keine feste Summe.

In Leipzig erläutert Finanzkompass den Wechsel der Kfz-Versicherung. Wer den Vertrag vergleichen lassen möchte, kann das bei der Finanzkompass GmbH tun. Der Versicherungsvergleich ist kostenfrei. Hinweis: Finanzkompass ist ein Partner der Blog-Zeitung.

Quellen

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Beratung. Frist und Beitrag stehen im eigenen Vertrag.

Häufige Fragen zum Wechsel der Kfz-Versicherung

Bis wann muss ich für einen Wechsel zum 1. Januar 2027 kündigen?

Wenn das Versicherungsjahr am 31. Dezember endet, muss die Kündigung bis zum 30. November 2026 beim Versicherer eingehen. Der Poststempel genügt nicht. Endet das Versicherungsjahr an einem anderen Tag, liegt die Frist in der Regel einen Monat davor.

Kann ich nach dem 30. November noch wechseln?

Ja, wenn der Beitrag aufgrund einer Anpassungsklausel steigt, ohne dass der Schutz entsprechend wächst. Dann bleibt ein Monat nach Zugang der Mitteilung (§ 40 VVG). Eine Rückstufung nach einem eigenen Schaden allein eröffnet dieses Recht nicht.

Ändert sich 2027 die Regionalklasse in Halle und Leipzig?

In Halle (Saale) bleibt sie bei Haftpflicht 7, Vollkasko 3 und Teilkasko 7. In Leipzig (Stadt) bleibt sie bei 7, 6 und 8. Im Saalekreis und im Leipziger Land wird die Haftpflicht eine Klasse besser. Die Teilkasko bleibt dort unverändert.

Senkt eine bessere Typklasse automatisch den Beitrag?

Nein. Typklasse und Regionalklasse sind einzelne Merkmale. Fahrleistung, Schadenfreiheitsklasse und Reparaturkosten können eine bessere Einstufung ausgleichen. Die neue Beitragsrechnung ist maßgeblich.

Wird der Rabattschutz mitgenommen?

Nein. Die Schadenfreiheitsklasse wird in der Regel übertragen. Ein Rabattschutz gilt meist nur beim bisherigen Versicherer. Nach einem früheren Unfall stuft der neue Versicherer oft zurück.

Wie hoch ist die gesetzliche Mindestdeckung?

Je Schadensfall sind es 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,3 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden. Viele Tarife liegen darüber.

Muss ich zuerst kündigen oder zuerst den neuen Vertrag abschließen?

Zuerst die Annahme des neuen Vertrags abwarten. Der neue Schutz muss lückenlos an den alten anschließen. Danach die alte Versicherung fristgerecht kündigen.

Brauche ich für den Jahreswechsel eine neue Versicherungsbestätigung?

Beim reinen Wechsel des Versicherers zum Jahresende in der Regel nicht. Die elektronische Versicherungsbestätigung wird gebraucht, wenn das Auto angemeldet, umgemeldet oder der Halter gewechselt wird.